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   FG München, 03.11.1987 - II 58/87 AO   

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https://dejure.org/1987,13762
FG München, 03.11.1987 - II 58/87 AO (https://dejure.org/1987,13762)
FG München, Entscheidung vom 03.11.1987 - II 58/87 AO (https://dejure.org/1987,13762)
FG München, Entscheidung vom 03. November 1987 - II 58/87 AO (https://dejure.org/1987,13762)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1988, 1928
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Niedersachsen, 25.09.2001 - 1 K 271/00

    Umzugskosten bei "freiwilliger" Versetzung eines Beamten sind keine

    Ist die Versetzung des Steuerpflichtigen jedoch auf dessen Wunsch zurückzuführen, so wird der berufliche Veranlassungszusammenhang durch ein privates Motiv überlagert, dass für den Werbungskostenabzug schädlich ist, wenn nicht ausschließlich berufliche Gründe für den Versetzungswunsch ausschlaggebend sind (so auch FG Köln, Urteil v. 19. April 1988 2 K 187/85, EFG 1988, S. 467).
  • FG Berlin, 26.10.1995 - VIII 334/95
    Schließlich hält der BFH die rückwirkende Zustimmung des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahres für möglich (vgl. Urteil vom 8. Oktober 1969 - I R 167/66 - BStBl II 1970, 85; gleicher Auffassung Finanzgericht München, Urteil vom 3. November 1987 - II 58/87 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1988, 467; anderer Auffassung Achenbach in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, KStG § 7 Rdnr. 28).
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Rechtsprechung
   FG Köln, 19.04.1988 - 2 K 187/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,27224
FG Köln, 19.04.1988 - 2 K 187/85 (https://dejure.org/1988,27224)
FG Köln, Entscheidung vom 19.04.1988 - 2 K 187/85 (https://dejure.org/1988,27224)
FG Köln, Entscheidung vom 19. April 1988 - 2 K 187/85 (https://dejure.org/1988,27224)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1988, 467
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Niedersachsen, 25.09.2001 - 1 K 271/00

    Umzugskosten bei "freiwilliger" Versetzung eines Beamten sind keine

    Ist die Versetzung des Steuerpflichtigen jedoch auf dessen Wunsch zurückzuführen, so wird der berufliche Veranlassungszusammenhang durch ein privates Motiv überlagert, dass für den Werbungskostenabzug schädlich ist, wenn nicht ausschließlich berufliche Gründe für den Versetzungswunsch ausschlaggebend sind (so auch FG Köln, Urteil v. 19. April 1988 2 K 187/85, EFG 1988, S. 467).
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